Finanzierungsrechner

Kfz-Steuer für Wohnmobile: Berechnung & Spartipps

So wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnet. Mit Rechner und Spartipps für Saisonkennzeichen.

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird anders berechnet als für Pkw. Entscheidend sind das zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse – nicht der Hubraum.

Berechnungsgrundlage

Seit 2006 gilt für Wohnmobile eine gewichtsbasierte Besteuerung. Die Formel:

  • Gewichtssteuersatz (je 200 kg zGG) × Anzahl der 200-kg-Stufen
  • Plus/Minus Schadstoffzuschlag/-abzug

Steuersätze nach Gewicht

Gewichtsklasse Steuersatz je 200 kg
Bis 2.000 kg 16,00 €
2.001 - 5.000 kg 10,00 €
5.001 - 12.000 kg 10,00 €
Über 12.000 kg 10,00 €

Schadstoffklassen

Je nach Schadstoffklasse gibt es Zu- oder Abschläge:

Schadstoffklasse Zuschlag je 200 kg
Euro 6 ±0 € (Basis)
Euro 5 +2 €
Euro 4 +8 €
Euro 3 +16 €
Euro 2 und schlechter +24-40 €

Beispielrechnungen

Kastenwagen (2.800 kg, Euro 6)

  • Erste 2.000 kg: 10 × 16 € = 160 €
  • Restliche 800 kg: 4 × 10 € = 40 €
  • Schadstoffzuschlag: 0 €
  • Jahressteuer: 200 €

Teilintegriert (3.500 kg, Euro 6)

  • Erste 2.000 kg: 10 × 16 € = 160 €
  • Restliche 1.500 kg: 8 × 10 € = 80 €
  • Schadstoffzuschlag: 0 €
  • Jahressteuer: 240 €

Vollintegriert (4.500 kg, Euro 5)

  • Erste 2.000 kg: 10 × 16 € = 160 €
  • Restliche 2.500 kg: 13 × 10 € = 130 €
  • Schadstoffzuschlag: 23 × 2 € = 46 €
  • Jahressteuer: 336 €

Älteres Wohnmobil (3.500 kg, Euro 3)

  • Erste 2.000 kg: 10 × 16 € = 160 €
  • Restliche 1.500 kg: 8 × 10 € = 80 €
  • Schadstoffzuschlag: 18 × 16 € = 288 €
  • Jahressteuer: 528 €

Saisonkennzeichen: Steuer sparen

Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie nur für die Monate, in denen das Fahrzeug zugelassen ist. Bei einer Saison von März bis Oktober (8 Monate) sparen Sie 4/12 = 33% der Steuer.

Beispiel:

  • Jahressteuer: 240 €
  • Saisonkennzeichen (8 Monate): 240 € × 8/12 = 160 €
  • Ersparnis: 80 € pro Jahr

Sonderfall: Schwere Wohnmobile

Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten zusätzliche Regeln:

  • Führerscheinklasse C1 (oder B96 mit Einschränkungen) erforderlich
  • Teilweise Lkw-Überholverbote zu beachten
  • Höhere Mautgebühren im Ausland möglich

Tipp: Viele Wohnmobile werden auf 3.499 kg abgelastet, um unter der 3,5-Tonnen-Grenze zu bleiben.

Steuer-Tipps

  1. Saisonkennzeichen nutzen: Wenn Sie im Winter nicht fahren
  2. Gewicht optimieren: Leichtere Fahrzeuge sind günstiger
  3. Schadstoffklasse beachten: Neuere Fahrzeuge sind steuerlich günstiger
  4. Ablastung prüfen: Manchmal lohnt sich eine Ablastung

Steuer beim Gebrauchtkauf

Beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils achten Sie auf:

  • Schadstoffklasse: Steht im Fahrzeugschein (Feld 14.1)
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Feld F.2 im Fahrzeugschein
  • Bereits gezahlte Steuer: Bei Ummeldung wird anteilig erstattet

Zahlung

Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt eingezogen – nicht vom Finanzamt. Die Zahlung erfolgt jährlich per SEPA-Lastschrift. Bei Neuzulassung wird zeitnah ein Bescheid zugestellt.

Fazit

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile ist überschaubar – zwischen 150 € und 400 € pro Jahr für die meisten Fahrzeuge. Mit einem Saisonkennzeichen lässt sich zusätzlich sparen. Ältere Fahrzeuge mit schlechter Schadstoffklasse zahlen deutlich mehr.