Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird anders berechnet als für Pkw. Entscheidend sind das zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse – nicht der Hubraum.
Berechnungsgrundlage
Seit 2006 gilt für Wohnmobile eine gewichtsbasierte Besteuerung. Die Formel:
- Gewichtssteuersatz (je 200 kg zGG) × Anzahl der 200-kg-Stufen
- Plus/Minus Schadstoffzuschlag/-abzug
Steuersätze nach Gewicht
| Gewichtsklasse | Steuersatz je 200 kg |
|---|---|
| Bis 2.000 kg | 16,00 € |
| 2.001 - 5.000 kg | 10,00 € |
| 5.001 - 12.000 kg | 10,00 € |
| Über 12.000 kg | 10,00 € |
Schadstoffklassen
Je nach Schadstoffklasse gibt es Zu- oder Abschläge:
| Schadstoffklasse | Zuschlag je 200 kg |
|---|---|
| Euro 6 | ±0 € (Basis) |
| Euro 5 | +2 € |
| Euro 4 | +8 € |
| Euro 3 | +16 € |
| Euro 2 und schlechter | +24-40 € |
Beispielrechnungen
Kastenwagen (2.800 kg, Euro 6)
- Erste 2.000 kg: 10 × 16 € = 160 €
- Restliche 800 kg: 4 × 10 € = 40 €
- Schadstoffzuschlag: 0 €
- Jahressteuer: 200 €
Teilintegriert (3.500 kg, Euro 6)
- Erste 2.000 kg: 10 × 16 € = 160 €
- Restliche 1.500 kg: 8 × 10 € = 80 €
- Schadstoffzuschlag: 0 €
- Jahressteuer: 240 €
Vollintegriert (4.500 kg, Euro 5)
- Erste 2.000 kg: 10 × 16 € = 160 €
- Restliche 2.500 kg: 13 × 10 € = 130 €
- Schadstoffzuschlag: 23 × 2 € = 46 €
- Jahressteuer: 336 €
Älteres Wohnmobil (3.500 kg, Euro 3)
- Erste 2.000 kg: 10 × 16 € = 160 €
- Restliche 1.500 kg: 8 × 10 € = 80 €
- Schadstoffzuschlag: 18 × 16 € = 288 €
- Jahressteuer: 528 €
Saisonkennzeichen: Steuer sparen
Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie nur für die Monate, in denen das Fahrzeug zugelassen ist. Bei einer Saison von März bis Oktober (8 Monate) sparen Sie 4/12 = 33% der Steuer.
Beispiel:
- Jahressteuer: 240 €
- Saisonkennzeichen (8 Monate): 240 € × 8/12 = 160 €
- Ersparnis: 80 € pro Jahr
Sonderfall: Schwere Wohnmobile
Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten zusätzliche Regeln:
- Führerscheinklasse C1 (oder B96 mit Einschränkungen) erforderlich
- Teilweise Lkw-Überholverbote zu beachten
- Höhere Mautgebühren im Ausland möglich
Tipp: Viele Wohnmobile werden auf 3.499 kg abgelastet, um unter der 3,5-Tonnen-Grenze zu bleiben.
Steuer-Tipps
- Saisonkennzeichen nutzen: Wenn Sie im Winter nicht fahren
- Gewicht optimieren: Leichtere Fahrzeuge sind günstiger
- Schadstoffklasse beachten: Neuere Fahrzeuge sind steuerlich günstiger
- Ablastung prüfen: Manchmal lohnt sich eine Ablastung
Steuer beim Gebrauchtkauf
Beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils achten Sie auf:
- Schadstoffklasse: Steht im Fahrzeugschein (Feld 14.1)
- Zulässiges Gesamtgewicht: Feld F.2 im Fahrzeugschein
- Bereits gezahlte Steuer: Bei Ummeldung wird anteilig erstattet
Zahlung
Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt eingezogen – nicht vom Finanzamt. Die Zahlung erfolgt jährlich per SEPA-Lastschrift. Bei Neuzulassung wird zeitnah ein Bescheid zugestellt.
Fazit
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile ist überschaubar – zwischen 150 € und 400 € pro Jahr für die meisten Fahrzeuge. Mit einem Saisonkennzeichen lässt sich zusätzlich sparen. Ältere Fahrzeuge mit schlechter Schadstoffklasse zahlen deutlich mehr.